ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Euro-Max Transporte A&J GmbH für die Nutzung des Versand- und digitalen Treuhanddienstes. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Wareneinkäufe bei der Euro-Max Transporte A&J GmbH (nachfolgend Euro-Max Transporte A&J GmbH genannt), die von Verbrauchern oder Unternehmern (Kunden) über die Euro-Max Transporte A&J GmbH getätigt werden. Die Euro-Max Transporte A&J GmbH bietet den Kunden die Durchführung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen an. Der Oberbegriff Zulassung umfasst hier auch die Leistungen Zulassung, Ummeldung, Abmeldung, Bereitstellung, Neuausstellung von Fahrzeugpapieren, Verwaltung und Versand von Fahrzeugpapieren, Stempeln von Kennzeichen und auch Kurzzeitzulassung. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB bei der ersten Bestellung für die laufende Geschäftsbeziehung einbezogen. Widersprüchliche oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart. Nimmt der Kunde gegenwärtig oder zukünftig von der Euro-Max Transporte A&J GmbH angebotene Dienstleistungen (z.B. Kurzzeitkennzeichen, Zulassungsdienste oder Überführungen) in Anspruch, so gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für die jeweilige Dienstleistung geltenden Richtlinien und Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen. Die spezielleren Bedingungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falls sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.
1.2 Ab einer Bestellung von mehr als drei Leistungen (z.B. kurzfristige Genehmigungen, Freigaben oder Überweisungen) pro Monat besteht der erste Anschein, dass der Auftraggeber als Unternehmer gehandelt hat.
1.3 Dieser Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Euro-Max Transporte A&J GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und den Nutzern, die die Versand- und digitalen Treuhanddienste nutzen.
1.4 Für die treuhänderische Zahlungsabwicklung stellt die Euro-Max Transporte A&J GmbH eine web- und app-basierte Benutzeroberfläche (nachfolgend „Euro-Max Transporte A&J GmbH“ genannt) zur Verfügung, mit der Zahlungstransaktionen initiiert, verfolgt, angepasst und abgeschlossen werden können. Der Anbieter übernimmt als technischer Dienstleister die Entwicklung, den Aufbau und die Wartung der für die treuhänderische Zahlungsabwicklung erforderlichen (technischen) Infrastruktur. Der Anbieter ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).
§ 2 Registrierung
2.1 Die Nutzung der Euro-Max Transporte A&J GmbH erfordert eine kostenlose Registrierung.
2.2 Die Registrierung steht jeder natürlichen Person, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt und geschäftsfähig ist, sowie jeder juristischen Person offen.
2.3 Der Benutzer muss außerdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzbestimmungen des Anbieters akzeptieren.
Für natürliche Personen wird eine Kopie eines gültigen offiziellen Personalausweises benötigt und für Personen aus der Europäischen Union eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses.
Für juristische Personen, für gesetzliche Vertreter und ggf. den oder die Begünstigten aus der Europäischen Union wird eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses benötigt, für Drittstaaten eine Kopie des Reisepasses. Außerdem wird eine höchstens drei Monate alte Registrierungsbescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument benötigt, das die Eintragung in das Handelsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eines Drittstaates mit gleichwertigen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung belegt. Dieses Dokument muss den Namen der Gesellschaft, ihre Rechtsform, die Adresse ihres eingetragenen Sitzes und die Identität ihrer Mitglieder und Geschäftsführer bestätigen.
2.4 Der Benutzer muss den Anbieter unverzüglich über alle Änderungen informieren, die die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen.
§ 3 Vertragsabwicklung
3.1 Die Euro-Max Transporte A&J GmbH erbringt alle Leistungen an den Kunden selbst und / oder durch Dritte. Die Auswahl dieser Dritten, insbesondere die Auswahl des Fahrers, liegt im Ermessen der Euro-Max Transporte A&J GmbH.
3.2 Der Kunde hat bei Auftragserteilung alle für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen in der geforderten Form vorzulegen bzw. an die Euro-Max Transporte A&J GmbH zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, alle geforderten Angaben gewissenhaft, korrekt und wahrheitsgemäß auszufüllen.
3.3 Die Beauftragung der Euro-Max Transporte A&J GmbH mit einer Leistung beinhaltet grundsätzlich die Bevollmächtigung der Euro-Max Transporte A&J GmbH, alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Verträge im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen sowie die erforderlichen Erklärungen abzugeben, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist und soweit die Euro-Max Transporte A&J GmbH nicht ausnahmsweise im eigenen Namen handelt. Dies beinhaltet auch den Abschluss einer notwendigen Kfz-Versicherung, die Anfertigung von Kennzeichen und die Weiterleitung der erforderlichen Erklärungen / Unterlagen an die Kfz-Zulassungsstelle.
§ 4 Zahlungsabwicklung mit Euro-Max Transporte A&J GmbH
4.1 Nimmt der zahlungspflichtige Geschäftspartner an einer Treuhandzahlung teil, wird er aufgefordert, den vereinbarten Geldbetrag zuzüglich einer eventuellen Gebühr der Euro-Max Transporte A&J GmbH und/oder Provision eines Drittanbieters auf dem Treuhandkonto zu hinterlegen.
4.2 Wenn der Zahlungsempfänger der Treuhandzahlung beitritt, wird der Auftraggeber erst nach dem Beitritt des Geschäftspartners aufgefordert, den vereinbarten Geldbetrag zu hinterlegen, zuzüglich einer eventuellen Gebühr der Euro-Max Transporte A&J GmbH und/oder einer Provision eines Drittanbieters.
4.3 Wenn ein Geschäftspartner der Treuhandzahlung beigetreten ist, kann die Treuhandzahlung nur einseitig abgebrochen werden, solange noch kein Geldeingang auf dem Treuhandkonto erfolgt ist. Nach einem Geldeingang auf dem Treuhandkonto kann die Abwicklung der Zahlung nur mit Zustimmung beider Parteien abgebrochen und rückgängig gemacht werden.
4.4 Eingehende und ausgehende Überweisungen werden derzeit nur in Euro verarbeitet.
4.5 Der Auftraggeber bzw. Käufer kann der Euro-Max Transporte A&J GmbH eine SEPA-Basislastschrift / SEPA-Firmenlastschrift erteilen, um den vereinbarten Preis zu bezahlen.
4.6 Der Preis für die zu erbringende Leistung ergibt sich aus den dem Kunden bei Auftragserteilung bekannt gegebenen Preisen oder aus einer bei Auftragserteilung getroffenen gesonderten Preisvereinbarung.
4.7 In den ausgewiesenen Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten. Die Rechnungsstellung erfolgt unter Angabe der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Nutzungseinschränkungen
5.1 Solange die Überprüfung der Identität eines Benutzers nicht abgeschlossen ist, kann kein Geld auf das vom Benutzer hinterlegte Bankkonto ausgezahlt werden. Die Überprüfung der Daten und Dokumente kann bis zu 48 Stunden dauern.
5.2 Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, wird der Benutzer per E-Mail vom Anbieter benachrichtigt.
5.3 Besteht der Verdacht auf Missbrauch, Betrug oder Geldwäsche, kann die Euro-Max Transporte A&J GmbH einzelne Funktionen (z.B. Auszahlung von Geldern) der betroffenen Benutzerkonten bis zur Klärung einschränken oder in schwerwiegenden Verdachtsfällen vorübergehend ganz sperren.
§ 6 Warenübergabe
6.1 Der Absender muss die Ware in einem transportfähigen Zustand gemäß § 411 HGB an den Frachtführer übergeben. Die erforderlichen und ordnungsgemäß ausgefüllten Begleitpapiere (§§ 410, 413 HGB) müssen ebenfalls übergeben werden.
6.2 Führt der Frachtführer den Transport durch, obwohl die Voraussetzungen des Absatzes 6.1 nicht erfüllt sind, nachdem er den Absender über die Mängel informiert hat, ist der Absender verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die dem Frachtführer durch diese Mängel entstanden sind. Der Frachtführer wird in einem solchen Fall einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief oder einem anderen Begleitdokument eintragen. Eine Überprüfung des äußeren Zustands der Frachtstücke sowie ihrer Zeichen und Nummern erfolgt durch den Frachtführer, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
6.3 Der Frachtführer ist verpflichtet, die Anzahl, die Menge oder das Gewicht der zu transportierenden Güter zu überprüfen, dies ist gegen eine im Voraus gesondert zu bestimmende Aufwandsentschädigung vereinbart worden. Der Frachtführer ist auch verpflichtet, die Ladungssicherung des zu transportierenden Gutes zu überprüfen.
6.4 Verlangt der Frachtführer eine schriftliche Bestätigung dieser Angaben gemäß Absatz 6.3, muss aber keine Kontrolle durchführen, bestätigt der Frachtführer diese unter Vorbehalt.
6.5 Wenn der Spediteur Güter annimmt, die äußerlich offensichtlich beschädigt sind, kann er verlangen, dass der Absender den Zustand der Güter im Frachtbrief oder in einem anderen Begleitdokument ausdrücklich bescheinigt.
§ 7 Frachtbrief / Begleitdokument
7.1 Der Frachtvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten, der unterzeichnet wird. Der Frachtbrief sollte die Angaben des § 408 HGB enthalten und kann darüber hinaus weitere Regelungen enthalten. Wenn die Ausstellung eines Frachtbriefs aus Gründen der Transportabwicklung nicht sinnvoll ist, kann ein anderes Begleitdokument (z.B. Lieferschein, Transportkarte, etc.) verwendet werden.
7.2 Wenn der Frachtführer den Frachtbrief auf Wunsch des Absenders ausfüllt, haftet der Absender für alle Schäden, die durch falsche oder unvollständige Angaben des Absenders entstehen.
7.3 Auch ein elektronischer Frachtbrief gilt als Frachtbrief gemäß Absatz 7.1, sofern er nach einem anerkannten Verfahren unterzeichnet ist.
§ 8 Frachtbrief / Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung
8.1 Sollte der Frachtführer das Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstellen können, muss er dies dem Absender unverzüglich mitteilen. Der Absender teilt dem Frachtführer dann unverzüglich mit, ob er mit einer späteren Übergabe einverstanden ist oder ob er den Frachtvertrag kündigen will.
8.2 Wenn die Entladung nicht begonnen hat, obwohl die Entladezeit bereits abgelaufen ist, kann der Frachtführer dies als Verweigerung der Warenannahme betrachten.
In diesem Fall muss er die Weisungen des Absenders einholen und befolgen. Es gilt § 419 Abs. 3 und 4 HGB entsprechend.
§ 9 Empfangsschein
9.1 Nachdem die Ware an der Abgabestelle eingetroffen ist, ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer die Auslieferung der Ware gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung (Empfangsschein) und die Erfüllung sonstiger Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag zu verlangen. Die Empfangsbestätigung muss vom Empfänger unterschrieben und abgestempelt werden; alternativ müssen neben der Unterschrift die Firma sowie der Vor- und Nachname des Empfängers in Druckbuchstaben angegeben werden.
§ 10 Laufzeit / Beendigung
10.1 Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist per E-Mail oder schriftlich gekündigt werden.
10.2 Auch nach Beendigung dieses Nutzungsvertrages gelten dessen Bestimmungen weiter, soweit sie das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer im Zusammenhang mit einer zum Zeitpunkt der Beendigung noch nicht vollständig abgewickelten Treuhandzahlung regeln.
10.3 Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters.
11.3 Sollte eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht beeinträchtigt. Sollte eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen nur in einem Teil unwirksam sein, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzklausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung am nächsten kommt.
11.4 Änderungen dieses Vertrages sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) vereinbart wurden.
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